vom 18. August 1950
Der Beitritt des Fürstentums Liechtenstein zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 zum Schutze der Kriegsopfer und zwar:
1. Genfer Abkommen zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken der bewaffneten Kräfte im Felde;
2. Genfer Abkommen zur Verbesserung des Loses der Verwundeten, Kranken und Schiffbrüchigen der bewaffneten Kräfte zur See;
3. Genfer Abkommen über die Behandlung der Kriegsgefangenen , und
4. Genfer Abkommen über den Schutz der Zivilpersonen in Kriegszeiten,
genehmigt vom Landtage am 1. August 1950 und von Seiner Durchlaucht dem Landesfürsten am 8. August 1950, wird hiemit kundgemacht.
Vaduz, am 18. August 1950
Fürstliche Regierung:
gez. Alexander Frick
Fürstlicher Regierungschef