| 0.232.112.2 |
| Liechtensteinisches Landesgesetzblatt |
| Jahrgang 1967 |
Nr. 29 |
ausgegeben am 15. September 1967 |
Ratifikation
des Madrider Abkommens über die internationale Registrierung von Fabriks- oder Handelsmarken sowie des Abkommens von Nizza über die internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für Fabriks- oder Handelsmarken
Wir, Franz Josef II. Regierender Fürst von und zu Liechtenstein
nach Einsicht und Prüfung des am 15. Juni 1957 in Nizza abgeschlossenen
- Madrider Abkommens über die internationale Registrierung von Fabriks- oder Handelsmarken sowie des
- Abkommens von Nizza über die internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für Fabriks- oder Handelsmarken
erklären die vorstehenden Abkommen als ratifiziert und versprechen im Namen des Fürstentums Liechtenstein, die Abkommen, soweit es von Uns abhängt, jederzeit gewissenhaft zu beobachten.
Zu Urkund dessen haben Wir die vorliegende Ratifikationsurkunde unterzeichnet und Unser Siegel beigesetzt.
Vaduz, den 30. Dezember 1966
gez. Franz Josef
gez. Dr. Gerard Batliner
Fürstlicher Regierungschef
Die vorstehenden Abkommen sind für das Fürstentum Liechtenstein am 29. Mai 1967 rechtswirksam geworden.
Fürstliche Regierung:
gez. Dr. Gerard Batliner
Fürstlicher Regierungschef