| 0.230 |
| Liechtensteinisches Landesgesetzblatt |
| Jahrgang 1972 |
Nr. 25 |
ausgegeben am 16. Mai 1972 |
Ratifikation
der an der diplomatischen Konferenz für Geistiges Eigentum vom 14. Juli 1967 in Stockholm abgeschlossenen Abkommen
Wir, Franz Josef II. Regierender Fürst von und zu Liechtenstein
nach Einsicht und Prüfung der an der diplomatischen Konferenz für Geistiges Eigentum vom 14. Juli 1967 in Stockholm abgeschlossenen folgenden Vereinbarungen:
a) Übereinkommen zur Errichtung der Weltorganisation für geistiges Eigentum vom 14. Juli 1967;
b) Pariser Verbandsübereinkommen zum Schutz des gewerblichen Eigentums vom 20. März 1883;
c) Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst vom 9. September 1886 (Art. 22 bis 38);
d) Stockholmer Zusatzvereinbarung vom 14. Juli 1967 zum Madrider Abkommen über die Unterdrückung falscher oder irreführender Herkunftsangaben auf Waren vom 14. April 1891;
e) Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken vom 14. April 1891;
f) Stockholmer Ergänzungsvereinbarung vom 14. Juli 1967 zum Haager Abkommen über die internationale Hinterlegung gewerblicher Muster und Modelle vom 6. November 1925;
welchen vom Landtag am 25. November 1971 die verfassungsmässige Zustimmung erteilt wurde,
Erklären diese Vereinbarungen als ratifiziert und versprechen im Namen des Fürstentums Liechtenstein, dieselben, soweit es von Uns abhängt, jederzeit und gewissenhaft zu beachten.
Zu Urkund dessen haben Wir die vorliegende Ratifikationsurkunde unterzeichnet und Unser Siegel beigesetzt.
Vaduz, den 28. Januar 1972.
gez. Franz Josef
gez. Dr. Alfred Hilbe
Fürstlicher Regierungschef
Die Vereinbarung unter Bst. c ist für das Fürstentum Liechtenstein am 25. Februar 1972 rechtswirksam geworden; die Vereinbarung unter Bst. a tritt am 21. Mai 1972 und die Vereinbarungen unter Bst. b, d und e treten für das Fürstentum Liechtenstein am 25. Mai 1972 in Kraft.
Die Vereinbarung unter Bst. f tritt für das Fürstentum Liechtenstein zu dem Zeitpunkt in Kraft, als fünf Ratifikationen oder Beitritte zur Vereinbarung erfolgt sind.
Fürstliche Regierung:
gez. Dr. Alfred Hilbe
Fürstlicher Regierungschef