0.232.112.8
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 1972 Nr. 26 ausgegeben am 17. Mai 1972
Beitritt
des Fürstentums Liechtenstein zu dem an der diplomatischen Konferenz für Geistiges Eigentum vom 14. Juli 1967 in Stockholm revidierten Abkommen von Nizza über die internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken vom 15. Juni 1957
Wir, Franz Josef II. Regierender Fürst von und zu Liechtenstein
nach Einsicht und Prüfung des an der diplomatischen Konferenz für Geistiges Eigentum vom 14. Juli 1967 in Stockholm revidierten Abkommens von Nizza über die internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken vom 15. Juni 1957,
welchem vom Landtag am 25. November 1971 die verfassungsmässige Zustimmung erteilt wurde,
Erklären im Namen des Fürstentums Liechtenstein, dem oben erwähnten Abkommen beizutreten, und versprechen im Namen des Fürstentums Liechtenstein, dasselbe, soweit es von Uns abhängt, jederzeit und gewissenhaft zu beachten.
Zu Urkund dessen haben Wir die vorliegende Beitrittsurkunde unterzeichnet und Unser Siegel beigesetzt.
Vaduz, den 28. Januar 1972.
gez. Franz Josef

gez. Dr. Alfred Hilbe

Fürstlicher Regierungschef
Das vorstehende Abkommen wird für das Fürstentum Liechtenstein am 25. Mai 1972 rechtswirksam.

Fürstliche Regierung:

gez. Dr. Alfred Hilbe

Fürstlicher Regierungschef