0.232.111.13
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 1972 Nr. 27 ausgegeben am 18. Mai 1972
Beitritt
des Fürstentums Liechtenstein zum Madrider Abkommen vom 14. April 1891 über die Unterdrückung falscher oder irreführender Herkunftsangaben auf Waren in der Lissaboner Fassung von 1958
Wir, Franz Josef II. Regierender Fürst von und zu Liechtenstein,
nach Einsicht und Prüfung des Madrider Abkommens vom 14. April 1891 über die Unterdrückung falscher oder irreführender Herkunftsangaben auf Waren in der Lissaboner Fassung von 1958,
welchem vom Landtag am 25. November 1971 die verfassungsmässige Zustimmung erteilt wurde,
Erklären im Namen des Fürstentums Liechtenstein, dem oben erwähnten Abkommen beizutreten, und versprechen im Namen des Fürstentums Liechtenstein, dasselbe, soweit es von Uns abhängt, jederzeit und gewissenhaft zu beachten.
Zu Urkund dessen haben Wir die vorliegende Beitrittsurkunde unterzeichnet und Unser Siegel beigesetzt.
Vaduz, den 28. Januar 1972.
gez. Franz Josef

gez. Dr. Alfred Hilbe

Fürstlicher Regierungschef