vom 24. April 1973
über die Berichtigung des Inkrafttretens des Übereinkommens über das auf Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern anzuwendende Recht
Als Datum des Inkrafttretens des Übereinkommens über das auf Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern anzuwendende Recht gilt richtigerweise anstelle des 21. Dezember 1972 der 18. Februar 1973.