451.101.2 |
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt |
Jahrgang 1975 |
Nr. 27 |
ausgegeben am 11. April 1975 |
Verordnung
vom 2. April 1975
über die Abänderung der Verordnung betreffend das Naturschutzgebiet Schwabbrünnen/Äscher
Die Art. 1, 2, 3, 4 und 7 der Verordnung vom 28. September 1961 betreffend das Naturschutzgebiet Schwabbrünnen/Äscher, LGBl. 1962 Nr. 2, werden aus Anlass der Erweiterung des Schutzgebietes wie folgt abgeändert und ergänzt:
Das Gebiet in den Schwabbrünnen, im Äscher und im Auslauf der Nendler Rüfe (Gemeindebezirke Schaan, Planken und Eschen) wird als schutzwürdig erklärt und unter Naturschutz gestellt.
1) Das Naturschutzgebiet Schwabbrünnen/Äscher hat ein Flächenmass von 55 ha und wird folgendermassen abgegrenzt:
im Westen: durch den Bahnkörper der österreichischen Bundesbahn;
im Süden: durch den südlichen Waldrand westlich der Landstrasse Schaan-Nendeln und den zum Bahngeleise führenden Rasenweg;
im Osten: durch die alte Landstrasse Schaan-Nendeln, soweit diese noch vorhanden ist, im übrigen durch die neue Landstrasse;
im Norden: durch den nördlichen Damm der Nendler Rüfe westlich der Landstrasse Schaan-Nendeln und die geradlinige Fortsetzung zum Bahngeleise.
Art. 3 Abs. 2 Bst. g, h und l
g) freilebenden Tieren nachzustellen, sie mutwillig zu beunruhigen, zu ihrem Fang Vorrichtungen anzubringen, sie zu fangen oder zu töten oder Puppen, Larven, Eier, Nester oder sonstige Brut- und Wohnstätten solcher Tiere fortzunehmen oder zu beschädigen;
h) die Jagd und Fischerei auszuüben;
l) Herbizide, Insektizide und andere Pestizide zu verwenden.
Die waldbaulichen Eingriffe haben auf einen mehrstufigen Bestandesaufbau aus naturgemässen Holzarten hinzuzielen.
Die Aufsicht über das Naturschutzgebiet und dessen treuhänderischen Verwaltung obliegt dem Landesforstamt. Die Forst- und Jagdschutzorgane sind verpflichtet, die Einhaltung dieser Verordnung zu überwachen und Übertretungen der Regierung zur Anzeige zu bringen.
Diese Verordnung tritt am Tage ihrer Kundmachung in Kraft.
Fürstliche Regierung:
gez. Dr. Walter Kieber
Fürstlicher Regierungschef