741.51
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 1982 Nr. 69 ausgegeben am 25. November 1982
Verordnung
vom 26. Oktober 1982
betreffend die Abänderung der Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr (VZV)
Aufgrund von Art. 99 Abs. 1 des Strassenverkehrsgesetzes vom 30. Juni 1978, LGBl. 1978 Nr. 18, verordnet die Regierung:
§ 1
Art. 124 Abs. 1 Bst. e der Verordnung vom 1. August 1978 über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr (VZV), LGBl. 1978 Nr. 20, wird geändert wie folgt:
e) Bisherigen Führern landwirtschaftlicher Motorfahrzeuge, die nicht im Besitz des Führerausweises irgendeiner Kategorie sind, wird der nach dieser Verordnung erforderliche Führerausweis ohne Prüfung abgegeben, sofern sie sich bis zum 31. Dezember 1982 darum bewerben; nach Ablauf dieser Frist wird ihnen der Führerausweis nur aufgrund einer vereinfachten theoretischen Führerprüfung erteilt.
§ 2
Diese Verordnung tritt sofort in Kraft.

Fürstliche Regierung:

gez. Hans Brunhart

Fürstlicher Regierungschef