741.51
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 1989 Nr. 41 ausgegeben am 18. Juli 1989
Verordnung
vom 23. Mai 1989
über die Abänderung der Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr (VZV)
Aufgrund der Art. 11 bis 14, 23, 51, 53 und 99 des Strassenverkehrsgesetzes vom 30. Juni 1978, LGBl. 1978 Nr. 18, verordnet die Regierung:
I.
Die Verordnung vom 1. August 1978 über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr (VZV), LGBl. 1978 Nr. 20, wird wie folgt abgeändert:
Art. 69 Abs. 2
2) Bei Sattelanhängern an leichten Sattelschleppern und bei Anhängern an Motorrädern werden im Fahrzeugausweis die Marke und die Fahrgestellnummer des Zugfahrzeuges eingetragen. Im Fahrzeugausweis von Arbeitsanhängern werden die Zugfahrzeuge nach Mindestleergewicht und Mindestbreite bezeichnet.
II.
Diese Verordnung tritt am Tage der Kundmachung in Kraft.

Fürstliche Regierung:

gez. Hans Brunhart

Fürstlicher Regierungschef