411.0
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 1992 Nr. 66 ausgegeben am 28. Juli 1992
Gesetz
vom 16. Juni 1992
über die Abänderung des Schulgesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:
I.
Das Schulgesetz vom 15. Dezember 1971, LGBl. 1972 Nr. 7, wird wie folgt abgeändert:
Art. 12a
Unterrichtszeit
Die Verteilung des Unterrichts auf die einzelnen Wochentage wird von der Regierung mit Verordnung geregelt. Der Samstag ist unterrichtsfrei.
II.
Dieses Gesetz tritt am Tage der Kundmachung in Kraft.
gez. Hans-Adam

gez. Hans Brunhart

Fürstlicher Regierungschef