| 836.0 |
| Liechtensteinisches Landesgesetzblatt |
| Jahrgang 1993 |
Nr. 10 |
ausgegeben am 12. Januar 1993 |
Gesetz
vom 12. November 1992
betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Familienzulagen
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:
Das Gesetz vom 18. Dezember 1985 über die Familienzulagen, LGBl. 1986 Nr. 28, wird wie folgt abgeändert:
Aufgehoben
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum in Kraft.
gez. Hans-Adam
gez. Hans Brunhart
Fürstlicher Regierungschef