836.0
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 1993 Nr. 10 ausgegeben am 12. Januar 1993
Gesetz
vom 12. November 1992
betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Familienzulagen
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:
I.
Das Gesetz vom 18. Dezember 1985 über die Familienzulagen, LGBl. 1986 Nr. 28, wird wie folgt abgeändert:
Art. 34
Aufgehoben
II.
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum in Kraft.
gez. Hans-Adam

gez. Hans Brunhart

Fürstlicher Regierungschef