741.31
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 1994 Nr. 49 ausgegeben am 1. September 1994
Verordnung
vom 2. August 1994
über die Abänderung der Verkehrsversicherungsverordnung (VVV)
Aufgrund von Art. 99 des Strassenverkehrsgesetzes vom 30. Juni 1978, LGBl. 1978 Nr. 18, verordnet die Regierung:
I.
Die Verkehrsversicherungsverordnung vom 1. August 1978 (VVV), LGBl. 1978 Nr. 21, wird wie folgt abgeändert:
Art. 14 Abs. 2
2) Ein Wechselschild oder Wechselschilderpaar wird nur für Fahrzeuge desselben Halters abgegeben. Wechselschilder werden für höchstens zwei Fahrzeuge erteilt; diese Einschränkungen gelten nicht für Arbeitsmotorwagen, Anhänger und Veteranenfahrzeuge nach Art. 2 Abs. 7 BAV. Die Verwendung von mehr als einem Wechselschild oder Wechselschilderpaar am gleichen Fahrzeug ist nicht gestattet.
II.
Diese Verordnung tritt am Tage der Kundmachung in Kraft.

Fürstliche Regierung:

gez. Dr. Mario Frick

Fürstlicher Regierungschef