| 741.01 |
| Liechtensteinisches Landesgesetzblatt |
| Jahrgang 1994 |
Nr. 71 |
ausgegeben am 25. November 1994 |
Gesetz
vom 14. September 1994
betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Abänderung des Strassenverkehrsgesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:
Das Gesetz vom 22. Oktober 1992 über die Abänderung des Strassenverkehrsgesetzes, LGBl. 1992 Nr. 114, wird wie folgt abgeändert:
b) bei Motorwagen mit drei Achsen:
- im Normalfall 25 t;
- wenn die Antriebsachse mit Doppelbereifung und Luftfederung oder mit einer als gleichwertig anerkannten Federung ausgerüstet ist, 26 t;
- bei dreiachsigen Gelenkbussen 28 t;
Ziff. III.
Dieses Gesetz tritt am 1. November 1994 in Kraft.
Dieses Gesetz tritt am Tage der Kundmachung in Kraft.
gez. Hans-Adam
gez. Dr. Mario Frick
Fürstlicher Regierungschef