741.01
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 1994 Nr. 71 ausgegeben am 25. November 1994
Gesetz
vom 14. September 1994
betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Abänderung des Strassenverkehrsgesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:
I.
Das Gesetz vom 22. Oktober 1992 über die Abänderung des Strassenverkehrsgesetzes, LGBl. 1992 Nr. 114, wird wie folgt abgeändert:
Art. 8 Abs. 6 Bst. b
b) bei Motorwagen mit drei Achsen:
- im Normalfall 25 t;
- wenn die Antriebsachse mit Doppelbereifung und Luftfederung oder mit einer als gleichwertig anerkannten Federung ausgerüstet ist, 26 t;
- bei dreiachsigen Gelenkbussen 28 t;
Ziff. III.
Dieses Gesetz tritt am 1. November 1994 in Kraft.
II.
Dieses Gesetz tritt am Tage der Kundmachung in Kraft.
gez. Hans-Adam

gez. Dr. Mario Frick

Fürstlicher Regierungschef