181.0
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 1994 Nr. 83 ausgegeben am 29. Dezember 1994
Gesetz
vom 24. November 1994
betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Ausrichtung von Beiträgen an die römisch-katholische Landeskirche
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:
I.
Das Gesetz vom 20. Oktober 1987 über die Ausrichtung von Beiträgen an die römisch-katholische Landeskirche, LGBl. 1987 Nr. 63, wird wie folgt abgeändert:
Art. 2 Abs. 1
1) Die Höhe des Beitrages wird auf jährlich 600 000 Franken festgesetzt. Dieser Beitrag wird erstmals für das Jahr 1994 ausgerichtet.
II.
Dieses Gesetz tritt am Tage der Kundmachung in Kraft.
gez. Hans-Adam

gez. Dr. Mario Frick

Fürstlicher Regierungschef