| 181.0 |
| Liechtensteinisches Landesgesetzblatt |
| Jahrgang 1994 |
Nr. 83 |
ausgegeben am 29. Dezember 1994 |
Gesetz
vom 24. November 1994
betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Ausrichtung von Beiträgen an die römisch-katholische Landeskirche
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:
Das Gesetz vom 20. Oktober 1987 über die Ausrichtung von Beiträgen an die römisch-katholische Landeskirche, LGBl. 1987 Nr. 63, wird wie folgt abgeändert:
1) Die Höhe des Beitrages wird auf jährlich 600 000 Franken festgesetzt. Dieser Beitrag wird erstmals für das Jahr 1994 ausgerichtet.
Dieses Gesetz tritt am Tage der Kundmachung in Kraft.
gez. Hans-Adam
gez. Dr. Mario Frick
Fürstlicher Regierungschef