Anhang XV
Staatliche Beihilfen
Falls die Rechtsakte, auf die in diesem Anhang Bezug genommen wird, Begriffe enthalten oder sich auf Verfahren beziehen, die für die Rechtsordnung der Gemeinschaft charakteristisch sind, wie
- Präambeln
- die Adressaten der gemeinschaftlichen Rechtsakte
- Bezugnahmen auf Gebiete oder Sprachen der EG
- Bezugnahmen auf Rechte und Pflichten der EG-Mitgliedstaaten, deren Körperschaften des öffentlichen Rechts, Unternehmen oder Einzelpersonen in ihren Beziehungen zueinander und
- Bezugnahmen auf Informations- und Notifizierungsverfahren,
so findet das Protokoll 1 über horizontale Anpassungen Anwendung, soweit in diesem Anhang nichts anderes bestimmt ist.
Rechtsakte, auf die Bezug genommen wird
1.
380 L 0723: Richtlinie 80/723/EWG der Kommission vom 25. Juni 1980 über die Transparenz der finanziellen Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten und den öffentlichen Unternehmen (
ABl. Nr. L 195 vom 29.7.1980, S. 35), geändert durch:
-
385 L 0413: Richtlinie 85/413/EWG der Kommission vom 24. Juli 1985 zur Änderung der Richtlinie 80/723/EWG über die Transparenz der finanziellen Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten und den öffentlichen Unternehmen (
ABl. Nr. L 229 vom 28.8.1985, S. 20).
Die Richtlinie gilt für die Zwecke dieses Abkommens mit folgenden Anpassungen:
a) Das Wort "Kommission" wird durch "das gemäss Art. 62 des EWR-Abkommens zuständige Überwachungsorgan" ersetzt.
b) Der Ausdruck "Handel zwischen Mitgliedstaaten" wird durch "Handel zwischen Vertragsparteien" ersetzt.
Rechtsakte, die die EG-Kommission und die EFTA-Überwachungsbehörde gebührend berücksichtigen müssen
Die EG-Kommission und die EFTA-Überwachungsbehörde haben bei der Anwendung der Art. 61 bis 63 des Abkommens und der Vorschriften, auf die in diesem Anhang Bezug genommen wird, die Grundsätze und Regelungen der folgenden Rechtsakte gebührend zu berücksichtigen:
Überprüfung durch die Kommission
Vorherige Unterrichtung über die beabsichtigten staatlichen
Beihilfen und andere Verfahrensregeln
2.
C/252/80/S. 2: Die Unterrichtung der Kommission über staatliche Beihilfen gemäss Art. 93 Abs. 3 EWG-Vertrag - Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen durch die Mitgliedstaaten (
ABl. Nr. C 252 vom 30.9.1980, S. 2).
3. Schreiben der Kommission an die Mitgliedstaaten vom 2. Oktober 1981 [SG(81) 12740].
4. Schreiben der Kommission an die Mitgliedstaaten vom 27. April 1989 [SG(89) D/5521].
5. Schreiben der Kommission an die Mitgliedstaaten vom 30. April 1989 [SG(87) D/5540]: Verfahren gemäss Art. 93 Abs. 2 EWG-Vertrag - Fristen.
6. Schreiben der Kommission an die Mitgliedstaaten vom 11. Oktober 1990 [SG(90) D/28091]: staatliche Beihilfen - Unterrichtung der Mitgliedstaaten über Beihilfen, die von der Kommission nicht beanstandet wurden.
7. Schreiben der Kommission an die Mitgliedstaaten vom 4. März 1991 [SG(91) D/4577]: Mitteilung an die Mitgliedstaaten über die Verfahrender Unterrichtung über beabsichtigte Beihilfen sowie über die Verfahren, die anwendbar sind, wenn eine Beihilfe unter Verstoss gegen Art. 93 Abs. 3 EWG-Vertrag gewährt wird.
Bewertung der Beihilfen von geringer Bedeutung
9. Anwendung der Art. 92 und 93 EWG-Vertrag auf staatliche Beteiligungen (Bulletin EG 9-1984).
Missbräuchlich gewährte Beihilfen
11. Schreiben der Kommission an die Mitgliedstaaten vom 5. April 1989 [SG(89) D/4328].
12. Schreiben der Kommission an die Mitgliedstaaten vom 12. Oktober 1989 [SG(89) D/12772].
Rahmen für sektorale Beihilferegelungen
Textil- und Bekleidungsindustrie
13. Mitteilung der Kommission an die Mitgliedstaaten betreffend den Gemeinschaftsrahmen für die Beihilfen zugunsten der Textilindustrie [SEK(71) 363 endg. - Juli 1971].
14. Schreiben der Kommission an die Migliedstaaten vom 4. Februar 1977 [SG(77) D/1190] und Anhang [SEK(77) 317 vom 25. 1. 1977]: Prüfung der gegenwärtigen Situation im Hinblick auf Beihilfen an die Textil- und Bekleidungsindustrie.
Rahmen für allgemeine regionale Beihilferegelungen
19.
C/111/71/S. 7: Mitteilung der Kommission zu der Entschliessung des Rates vom 20. Oktober 1971 über allgemeine Beihilferegelungen mit regionaler Zwecksetzung (
ABl. Nr. C 111 vom 4.11.1971, S. 7).
20. Mitteilung der Kommission an den Rat über Beihilferegelungen mit regionaler Zwecksetzung [KOM(75)77 endg.].
Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen im Umweltbereich
26. Schreiben der Kommission an die Mitgliedstaaten vom 7. November 1974 (S/74/30.807).
27. Schreiben der Kommission an die Mitgliedstaaten vom 7. Juli 1980 [SG(80) D/8287].
28. Mitteilung der Kommission an die Mitgliedstaaten (Anhang zu dem Schreiben vom 7. Juli 1980).
29. Schreiben der Kommission an die Mitgliedstaaten vom 23. März 1987 [SG(87) D/3795].
Gemeinschaftsrahmen für staatliche Forschungs- und
Entwicklungsbeihilfen
31. Schreiben der Kommission an die Mitgliedstaaten vom 5. Februar 1990 [SG(90) D/01620].
Allgemeine Beihilferegelungen
32. Schreiben der Kommission an die Mitgliedstaaten vom 14. September 1979 [SG(79) D/10478].
33. Kontrolle der Rettungs- und Begleitbeihilfen (Achter Bericht über die Wettbewerbspolitik, Ziff. 228).
Kumulierung von Beihilfen unterschiedlicher Zielsetzungen
35. Sechzehnter Bericht über die Wettbewerbspolitik, Ziff. 253.
36. Zwanzigster Bericht über die Wettbewerbspolitik, Ziff. 280.
Kontrolle der Beihilfen zugunsten der Stahlindustrie