0.110
Anhang XV
Staatliche Beihilfen
Verzeichnis nach Art. 63
Einleitung
Falls die Rechtsakte, auf die in diesem Anhang Bezug genommen wird, Begriffe enthalten oder sich auf Verfahren beziehen, die für die Rechtsordnung der Gemeinschaft charakteristisch sind, wie
- Präambeln
- die Adressaten der gemeinschaftlichen Rechtsakte
- Bezugnahmen auf Gebiete oder Sprachen der EG
- Bezugnahmen auf Rechte und Pflichten der EG-Mitgliedstaaten, deren Körperschaften des öffentlichen Rechts, Unternehmen oder Einzelpersonen in ihren Beziehungen zueinander und
- Bezugnahmen auf Informations- und Notifizierungsverfahren,
so findet das Protokoll 1 über horizontale Anpassungen Anwendung, soweit in diesem Anhang nichts anderes bestimmt ist.
Rechtsakte, auf die Bezug genommen wird
Öffentliche Unternehmen
1. 380 L 0723: Richtlinie 80/723/EWG der Kommission vom 25. Juni 1980 über die Transparenz der finanziellen Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten und den öffentlichen Unternehmen (ABl. Nr. L 195 vom 29.7.1980, S. 35), geändert durch:
- 385 L 0413: Richtlinie 85/413/EWG der Kommission vom 24. Juli 1985 zur Änderung der Richtlinie 80/723/EWG über die Transparenz der finanziellen Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten und den öffentlichen Unternehmen (ABl. Nr. L 229 vom 28.8.1985, S. 20).
Die Richtlinie gilt für die Zwecke dieses Abkommens mit folgenden Anpassungen:
a) Das Wort "Kommission" wird durch "das gemäss Art. 62 des EWR-Abkommens zuständige Überwachungsorgan" ersetzt.
b) Der Ausdruck "Handel zwischen Mitgliedstaaten" wird durch "Handel zwischen Vertragsparteien" ersetzt.
Rechtsakte, die die EG-Kommission und die EFTA-Überwachungsbehörde gebührend berücksichtigen müssen
Die EG-Kommission und die EFTA-Überwachungsbehörde haben bei der Anwendung der Art. 61 bis 63 des Abkommens und der Vorschriften, auf die in diesem Anhang Bezug genommen wird, die Grundsätze und Regelungen der folgenden Rechtsakte gebührend zu berücksichtigen:
Überprüfung durch die Kommission
Vorherige Unterrichtung über die beabsichtigten staatlichen
Beihilfen und andere Verfahrensregeln
2. C/252/80/S. 2: Die Unterrichtung der Kommission über staatliche Beihilfen gemäss Art. 93 Abs. 3 EWG-Vertrag - Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen durch die Mitgliedstaaten (ABl. Nr. C 252 vom 30.9.1980, S. 2).
3. Schreiben der Kommission an die Mitgliedstaaten vom 2. Oktober 1981 [SG(81) 12740].
4. Schreiben der Kommission an die Mitgliedstaaten vom 27. April 1989 [SG(89) D/5521].
5. Schreiben der Kommission an die Mitgliedstaaten vom 30. April 1989 [SG(87) D/5540]: Verfahren gemäss Art. 93 Abs. 2 EWG-Vertrag - Fristen.
6. Schreiben der Kommission an die Mitgliedstaaten vom 11. Oktober 1990 [SG(90) D/28091]: staatliche Beihilfen - Unterrichtung der Mitgliedstaaten über Beihilfen, die von der Kommission nicht beanstandet wurden.
7. Schreiben der Kommission an die Mitgliedstaaten vom 4. März 1991 [SG(91) D/4577]: Mitteilung an die Mitgliedstaaten über die Verfahrender Unterrichtung über beabsichtigte Beihilfen sowie über die Verfahren, die anwendbar sind, wenn eine Beihilfe unter Verstoss gegen Art. 93 Abs. 3 EWG-Vertrag gewährt wird.
Bewertung der Beihilfen von geringer Bedeutung
8. C/40/90/S. 2: Anmeldung von Beihilferegelungen von geringer Bedeutung (ABl. Nr. C 40 vom 20.2.1990, S. 2).
Staatliche Beteiligungen
9. Anwendung der Art. 92 und 93 EWG-Vertrag auf staatliche Beteiligungen (Bulletin EG 9-1984).
Missbräuchlich gewährte Beihilfen
10. C/318/83/S. 3: Mitteilung der Kommission über missbräuchlich gewährte Beihilfen (ABl. Nr. C 318 vom 24.11.1983, S. 3).
Staatliche Bürgschaften
11. Schreiben der Kommission an die Mitgliedstaaten vom 5. April 1989 [SG(89) D/4328].
12. Schreiben der Kommission an die Mitgliedstaaten vom 12. Oktober 1989 [SG(89) D/12772].
Rahmen für sektorale Beihilferegelungen
Textil- und Bekleidungsindustrie
13. Mitteilung der Kommission an die Mitgliedstaaten betreffend den Gemeinschaftsrahmen für die Beihilfen zugunsten der Textilindustrie [SEK(71) 363 endg. - Juli 1971].
14. Schreiben der Kommission an die Migliedstaaten vom 4. Februar 1977 [SG(77) D/1190] und Anhang [SEK(77) 317 vom 25. 1. 1977]: Prüfung der gegenwärtigen Situation im Hinblick auf Beihilfen an die Textil- und Bekleidungsindustrie.
Kunstfaserindustrie
15. C/173/89/S. 5: Mitteilung der Kommission über Beihilfen zugunsten der Kunstfaserindustrie in der Gemeinschaft (ABl. Nr. C 173 vom 8.7.1989, S. 5).
Kraftfahrzeugindustrie
16. C/123/89/S. 3: Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen in der KfZ-Industrie (ABl. Nr. C 123 vom 18.5.1989, S. 3).
17. C/81/91/S. 4: Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen an die Kraftfahrzeug-Industrie (ABl. Nr. C 81 vom 26.3.1991, S. 4).
Rahmen für allgemeine regionale Beihilferegelungen
18. 471 Y 1104: Entschliessung des Rates vom 20. Oktober 1971 über die allgemeinen Beihilferegelungen mit regionaler Zielsetzung (ABl. Nr. C 111 vom 4.11.1971, S. 1).
19. C/111/71/S. 7: Mitteilung der Kommission zu der Entschliessung des Rates vom 20. Oktober 1971 über allgemeine Beihilferegelungen mit regionaler Zwecksetzung (ABl. Nr. C 111 vom 4.11.1971, S. 7).
20. Mitteilung der Kommission an den Rat über Beihilferegelungen mit regionaler Zwecksetzung [KOM(75)77 endg.].
21. C/31/79/S. 9: Mitteilung der Kommission vom 21. Dezember 1978 über regionale Beihilferegelungen (ABl. Nr. C 31 vom 3.2.1979, S. 9).
22. C/212/88/S. 2: Mitteilung der Kommission über die Methode zur Anwendung von Art. 92 Abs. 3 a und c auf Regionalbeihilfen (ABl. Nr. C 212 vom 12.8.1988, S. 2).
23. C/10/90/S. 8: Mitteilung der Kommission über die Änderung der Mitteilung vom 21. Dezember 1978 (ABl. Nr. C 10 vom 16.1.1990, S. 8).
24. C/163/90/S. 5: Mitteilung der Kommission zur Methode der Anwendung von Art. 92 Abs. 3 Bst. c auf Regionalbeihilfen (ABl. Nr. C 163 vom 4.7.1990, S. 5).
25. C/163/90/S. 6: Mitteilung der Kommission zur Methode der Anwendung von Art. 92 Abs. 3 Bst. a auf Regionalbeihilfen (ABl. Nr. C 163 vom 4.7.1990, S. 6).
Horizontale Rahmen
Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen im Umweltbereich
26. Schreiben der Kommission an die Mitgliedstaaten vom 7. November 1974 (S/74/30.807).
27. Schreiben der Kommission an die Mitgliedstaaten vom 7. Juli 1980 [SG(80) D/8287].
28. Mitteilung der Kommission an die Mitgliedstaaten (Anhang zu dem Schreiben vom 7. Juli 1980).
29. Schreiben der Kommission an die Mitgliedstaaten vom 23. März 1987 [SG(87) D/3795].
Gemeinschaftsrahmen für staatliche Forschungs- und
Entwicklungsbeihilfen
30. C/83/86/S. 2: Gemeinschaftsrahmen für staatliche FuE-Beihilfen (ABl. Nr. C 83 vom 11.4.1986, S. 2).
31. Schreiben der Kommission an die Mitgliedstaaten vom 5. Februar 1990 [SG(90) D/01620].
Allgemeine Beihilferegelungen
32. Schreiben der Kommission an die Mitgliedstaaten vom 14. September 1979 [SG(79) D/10478].
33. Kontrolle der Rettungs- und Begleitbeihilfen (Achter Bericht über die Wettbewerbspolitik, Ziff. 228).
Kumulierung von Beihilfen unterschiedlicher Zielsetzungen
34. C/3/85/S. 3: Mitteilung der Kommission über die Kumulierung von Beihilfen unterschiedlicher Zielsetzungen (ABl. Nr. C 3 vom 5.1.1985, S. 2).
Beschäftigungsbeihilfen
35. Sechzehnter Bericht über die Wettbewerbspolitik, Ziff. 253.
36. Zwanzigster Bericht über die Wettbewerbspolitik, Ziff. 280.
Kontrolle der Beihilfen zugunsten der Stahlindustrie
37. C/320/88/S. 3: Rahmenregelung für bestimmte, nicht unter den EGKS-Vertrag fallende Stahlbereiche (ABl. Nr. C 320 vom 13.12.1988, S. 3).