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Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 1995 Nr. 97 ausgegeben am 3. Mai 1995
Gesetz
vom 22. März 1995
betreffend die Abänderung des Gesetzes über das Salzmonopol
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:
I.
Das Gesetz vom 12. September 1990 über das Salzmonopol, LGBl. 1990 Nr. 64, wird wie folgt abgeändert:
Art. 1 Abs. 4
4) Dieses Gesetz findet keine Anwendung für den Bezug von Salz, Salzgemischen mit einem Gehalt von 30 % oder mehr Natriumchlorid und Sole mit EWR-Ursprung in den Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes.
Art. 2
Beteiligung des Landes
Zur Wahrung der dauernden Versorgung des Landes mit Salz kann sich die Regierung an Saline-Betrieben finanziell beteiligen.
II.
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum in Kraft.
gez. Hans-Adam

gez. Dr. Mario Frick

Fürstlicher Regierungschef