| 690 |
| Liechtensteinisches Landesgesetzblatt |
| Jahrgang 1995 |
Nr. 97 |
ausgegeben am 3. Mai 1995 |
Gesetz
vom 22. März 1995
betreffend die Abänderung des Gesetzes über das Salzmonopol
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:
Das Gesetz vom 12. September 1990 über das Salzmonopol, LGBl. 1990 Nr. 64, wird wie folgt abgeändert:
4) Dieses Gesetz findet keine Anwendung für den Bezug von Salz, Salzgemischen mit einem Gehalt von 30 % oder mehr Natriumchlorid und Sole mit EWR-Ursprung in den Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes.
Beteiligung des Landes
Zur Wahrung der dauernden Versorgung des Landes mit Salz kann sich die Regierung an Saline-Betrieben finanziell beteiligen.
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum in Kraft.
gez. Hans-Adam
gez. Dr. Mario Frick
Fürstlicher Regierungschef