173.530
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 1995 Nr. 104 ausgegeben am 3. Mai 1995
Gesetz
vom 23. März 1995
über die Abänderung des Gesetzes vom 9. Dezember 1992 über die Patentanwälte
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 9. Dezember 1992 über die Patentanwälte, LGBl. 1993 Nr. 43, wird wie folgt abgeändert:
Art. 54 Abs. 1
1) Unter Vorbehalt von Abs. 2 treten die Art. 30 bis 39 am Tage des Inkrafttretens des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum in Kraft.
Art. 56
Abänderung von Art. 1 Abs. 2 Bst. c
Unter der Voraussetzung, dass das Fürstentum Liechtenstein zum nachgenannten Zeitpunkt Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist, hat Art. 1 Abs. 2 Bst. c am Tage des Inkrafttretens des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum wie folgt zu lauten:
c) das liechtensteinische Landesbürgerrecht oder das Staatsbürgerrecht einer Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum besitzt;
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum in Kraft.
gez. Hans-Adam

gez. Dr. Mario Frick

Fürstlicher Regierungschef