| 746.1 |
| Liechtensteinisches Landesgesetzblatt |
| Jahrgang 1995 |
Nr. 109 |
ausgegeben am 3. Mai 1995 |
Gesetz
vom 23. März 1995
über die Abänderung des Gesetzes vom 12. November 1992 über die Abänderung des Rohrleitungsgesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 12. November 1992 über die Abänderung des Rohrleitungsgesetzes, LGBl. 1993 Nr. 8, wird wie folgt abgeändert:
II.
Dieses Gesetz tritt wie folgt in Kraft:
a) mit Bezug auf Staatsangehörige der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, die im Lande wohnhaft sind: am Tage des Inkrafttretens des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum;
b) mit Bezug auf die den freien Kapitalverkehr zwischen den Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum verwirklichenden Vorschriften: am 1. Januar 1997;
c) mit Bezug auf alle Staatsangehörigen der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum: am 1. Januar 1997 unter der Voraussetzung, dass das Fürstentum Liechtenstein an diesem Tage Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist.
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum in Kraft.
gez. Hans-Adam
gez. Dr. Mario Frick
Fürstlicher Regierungschef