| 173.530 |
| Liechtensteinisches Landesgesetzblatt |
| Jahrgang 1995 |
Nr. 228 |
ausgegeben am 29. Dezember 1995 |
Gesetz
vom 31. Oktober 1995
betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Patentanwälte
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:
Das Gesetz vom 9. Dezember 1992 über die Patentanwälte, LGBl. 1993 Nr. 43, wird wie folgt abgeändert:
Abänderung von Art. 27 Abs. 1 Bst. a
Art. 27 Abs. 1 Bst. a hat ab 1. Januar 1997, vorbehaltlich dem Ergebnis der Überprüfung dieser Frist durch den Gemeinsamen EWR-Ausschuss am Ende der Übergangszeit, wie folgt zu lauten:
a) die Kapitalsmehrheit an dieser juristischen Person, die zugleich die Mehrheit des Stimmrechts umfasst, rechtlich und wirtschaftlich im Eigentum liechtensteinischer Landesbürger oder von Staatsbürgern einer Vertragspartei des Abkommens über den Wirtschaftsraum steht und
Dieses Gesetz tritt am Tage der Kundmachung in Kraft.
gez. Hans-Adam
gez. Dr. Mario Frick
Fürstlicher Regierungschef