| 741.01 |
| Liechtensteinisches Landesgesetzblatt |
| Jahrgang 1997 |
Nr. 55 |
ausgegeben am 20. Februar 1997 |
Gesetz
vom 12. Dezember 1996
über die Abänderung des Strassenverkehrsgesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:
Das Strassenverkehrsgesetz vom 30. Juni 1978, LGBl. 1978 Nr. 18, in der Fassung des Gesetzes vom 15. November 1984, LGBl. 1984 Nr. 45, des Gesetzes vom 26. März 1992, LGBl. 1992 Nr. 45, und des Gesetzes vom 22. Oktober 1992, LGBl. 1992 Nr. 114, wird wie folgt abgeändert:
1) Die Regierung erlässt im Rahmen der folgenden Bestimmungen Vorschriften über die Ausmasse und Gewichte der Motorfahrzeuge. Bei der Festlegung der Ausmasse berücksichtigt sie internationale Regelungen. Sie setzt ein angemessenes Verhältnis zwischen der Motorleistung und dem Gesamtgewicht der Fahrzeuge fest.
2) Aufgehoben.
3) Aufgehoben.
4) Aufgehoben.
2) Die Regierung kann mit Verordnung die ihr in diesem Gesetz übertragenen Aufgaben und Befugnisse untergeordneten Amtsstellen übertragen. Die sich aus Art. 5 ergebende Aufgabe der Bewilligung von Strassenreklamen kann sie auch an die Gemeindevorsteher übertragen. Das Beschwerderecht an die Kollegialregierung bleibt vorbehalten.
Dieses Gesetz tritt am Tage der Kundmachung in Kraft.
gez. Hans-Adam
gez. Dr. Mario Frick
Fürstlicher Regierungschef