0.784.601.1
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 1997 Nr. 99 ausgegeben am 2. Mai 1997
Kundmachung
vom 22. April 1997
über die Berichtigung des
Landesgesetzblattes 1996 Nr. 199
Der Anhang der Kundmachung vom 12. November 1996 der Abänderung des Betriebsübereinkommens über die Internationale Fernmeldesatellitenorganisation INTELSAT, LGBl. 1996 Nr. 199, wird wie folgt berichtigt:
Art. 6 Bst. d (i) und h
d)
i) Jeder Unterzeichner kann beantragen, dass ihm ein niedrigerer Investitionsanteil zugeteilt wird. Die Anträge sind bei der INTELSAT zu hinterlegen und haben den gewünschten niedrigeren Investitionsanteil anzugeben. Die INTELSAT notifiziert diese Anträge umgehend allen Unterzeichnern; den Anträgen wird in dem Masse entsprochen, in dem andere Unterzeichner einer Erhöhung ihrer Investitionsanteile zustimmen.
h) Ungeachtet jeder anderen Bestimmung dieses Artikels darf kein Unterzeichner einen Investitionsanteil haben, der niedriger ist als 0,05 v. H. des Gesamtbetrages der Investitionsanteile oder höher ist als 150 v. H. seines nach Bst. b festgelegten Anteils an der Gesamtbenutzung des INTELSAT-Weltraumsegments durch alle Unterzeichner.

Fürstliche Regierung:

gez. Dr. Mario Frick

Fürstlicher Regierungschef