| 741.01 |
| Liechtensteinisches Landesgesetzblatt |
| Jahrgang 1998 |
Nr. 37 |
ausgegeben am 20. Februar 1998 |
Gesetz
vom 18. Dezember 1997
über die Abänderung des Strassenverkehrsgesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:
Das Strassenverkehrsgesetz vom 30. Juni 1978, LGBl. 1978 Nr. 18, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Art. 8 Abs. 6 Bst. c, d und e
6) Das Gesamtgewicht darf höchstens betragen:
c) bei vierachsigen Motorwagen, wenn die Antriebsachse mit Doppelbereifung und Luftfederung oder mit einer gleichwertig anerkannten Federung ausgerüstet ist und die maximale Achslast von 9.5 t je Achse nicht überschritten wird, 32 t;
d) bei Anhängerzügen und Sattelmotorfahrzeugen 40 t;
e) bei Anhängerzügen und Sattelanhängern, die im kombinierten Verkehr einen ISO-Container befördern, 44 t.
Dieses Gesetz tritt am Tage der Kundmachung in Kraft.
gez. Hans-Adam
gez. Dr. Mario Frick
Fürstlicher Regierungschef