741.01
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 1998 Nr. 37 ausgegeben am 20. Februar 1998
Gesetz
vom 18. Dezember 1997
über die Abänderung des Strassenverkehrsgesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:
I.
Das Strassenverkehrsgesetz vom 30. Juni 1978, LGBl. 1978 Nr. 18, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Art. 8 Abs. 6 Bst. c, d und e
6) Das Gesamtgewicht darf höchstens betragen:
c) bei vierachsigen Motorwagen, wenn die Antriebsachse mit Doppelbereifung und Luftfederung oder mit einer gleichwertig anerkannten Federung ausgerüstet ist und die maximale Achslast von 9.5 t je Achse nicht überschritten wird, 32 t;
d) bei Anhängerzügen und Sattelmotorfahrzeugen 40 t;
e) bei Anhängerzügen und Sattelanhängern, die im kombinierten Verkehr einen ISO-Container befördern, 44 t.
II.
Dieses Gesetz tritt am Tage der Kundmachung in Kraft.
gez. Hans-Adam

gez. Dr. Mario Frick

Fürstlicher Regierungschef