214.15
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 1998 Nr. 208 ausgegeben am 17. Dezember 1998
Gesetz
vom 21. Oktober 1998
betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Baulandumlegung
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:
Das Gesetz vom 3. Juli 1991 über die Baulandumlegung, LGBl. 1991 Nr. 61, wird wie folgt abgeändert:
Art. 11 Abs. 1
1) Gleichzeitig mit dem Neuzuteilungsplan können je nach Bedürfnis in den einzelnen Gemeinden vom Gemeinderat Überbauungspläne aufgestellt werden. Planinhalt und Verfahren richten sich nach den entsprechenden Bestimmungen im Baugesetz.
gez. Hans-Adam

gez. Dr. Mario Frick

Fürstlicher Regierungschef