411.0
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 1999 Nr. 40 ausgegeben am 19. Februar 1999
Gesetz
vom 17. Dezember 1998
über die Abänderung des Schulgesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Schulgesetz vom 15. Dezember 1971, LGBl. 1972 Nr. 7, wird wie folgt abgeändert:
Art. 124 Abs. 1
1) Die "Liechtenstein Bus Anstalt" organisiert im Einvernehmen mit dem Schulamt für Schulen, deren Träger der Staat ist, Schülerzubringerdienste. Anspruch auf Benützung des Schülerzubringerdienstes haben Schüler, deren Wohnort mehr als zwei Kilometer von der Schule entfernt ist.
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage der Kundmachung in Kraft.
gez. Hans-Adam

gez. Dr. Mario Frick

Fürstlicher Regierungschef