| 172.014.3 |
| Liechtensteinisches Landesgesetzblatt |
| Jahrgang 1999 |
Nr. 88 |
ausgegeben am 30. April 1999 |
Gesetz
vom 11. März 1999
über den Zusammenschluss des Passamts und der Fremdenpolizei sowie die Umbenennung in das Ausländer- und Passamt
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:
Art. 1
Zusammenschluss der Ämter
Das Passamt und die Fremdenpolizei werden zu einem Amt zusammengeschlossen.
Art. 2
Ausländer- und Passamt
Die neue Amtsbezeichnung lautet Ausländer- und Passamt.
Art. 3
Abänderung von Amtsbezeichnungen
In Gesetzen und Verordnungen ist die Bezeichnung Passamt sowie die Bezeichnung Fremdenpolizei durch Ausländer- und Passamt zu ersetzen.
Art. 4
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 1. April 1999 in Kraft.
gez. Hans-Adam
gez. Dr. Mario Frick
Fürstlicher Regierungschef