| 162 |
| Liechtensteinisches Landesgesetzblatt |
| Jahrgang 2000 |
Nr. 54 |
ausgegeben am 11. Februar 2000 |
Gesetz
vom 17. Dezember 1999
betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Ausrichtung von Beiträgen an die politischen Parteien
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:
Das Gesetz vom 28. Juni 1984 über die Ausrichtung von Beiträgen an die politischen Parteien, LGBl. 1984 Nr. 31, wird wie folgt abgeändert:
1) Der Beitrag für die politischen Parteien wird auf 600 000 Franken pro Jahr festgesetzt.
3) Zusätzlich wird jeder der im Landtag vertretenen politischen Parteien ein pauschaler Beitrag von jährlich 20 000 Franken ausgerichtet.
Dieses Gesetz tritt am Tage der Kundmachung in Kraft.
gez. Hans-Adam
gez. Dr. Mario Frick
Fürstlicher Regierungschef