947.1
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2000 Nr. 259 ausgegeben am 19. Dezember 2000
Gesetz
vom 25. Oktober 2000
betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Verkehrsfähigkeit von Waren
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 22. März 1995 über die Verkehrsfähigkeit von Waren, LGBl. 1995 Nr. 94, wird wie folgt abgeändert:
Art. 14
Abschöpfung der Bereicherung
1) Unrechtmässige Vermögensvorteile aus Widerhandlungen gemäss Art. 9 und 10 können abgeschöpft werden. Die Bestimmungen des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches finden Anwendung.
2) Das Verfahren richtet sich nach den §§ 353 bis 357 StPO.
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage der Kundmachung in Kraft.
gez. Hans-Adam

gez. Dr. Mario Frick

Fürstlicher Regierungschef