143.0
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2002 Nr. 69 ausgegeben am 6. Juni 2002
Gesetz
vom 18. April 2002
betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Landespolizei (Polizeigesetz)
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:
I.
Das Gesetz vom 21. Juni 1989 über die Landespolizei (Polizeigesetz), LGBl. 1989 Nr. 48, wird wie folgt abgeändert:
Art. 11 Abs. 3
3) Ausnahmsweise kann in begründeten Fällen und mit vorgängiger Zustimmung des Landtags für die Aufnahme von Polizeibeamten auf das Erfordernis des liechtensteinischen Staatsbürgerrechts gemäss Abs. 1 verzichtet werden.
II.
Dieses Gesetz tritt am Tage der Kundmachung in Kraft.
gez. Hans-Adam

gez. Otmar Hasler

Fürstlicher Regierungschef