| 143.0 |
| Liechtensteinisches Landesgesetzblatt |
| Jahrgang 2002 |
Nr. 69 |
ausgegeben am 6. Juni 2002 |
Gesetz
vom 18. April 2002
betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Landespolizei (Polizeigesetz)
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:
Das Gesetz vom 21. Juni 1989 über die Landespolizei (Polizeigesetz), LGBl. 1989 Nr. 48, wird wie folgt abgeändert:
3) Ausnahmsweise kann in begründeten Fällen und mit vorgängiger Zustimmung des Landtags für die Aufnahme von Polizeibeamten auf das Erfordernis des liechtensteinischen Staatsbürgerrechts gemäss Abs. 1 verzichtet werden.
Dieses Gesetz tritt am Tage der Kundmachung in Kraft.
gez. Hans-Adam
gez. Otmar Hasler
Fürstlicher Regierungschef