| 290 |
| Liechtensteinisches Landesgesetzblatt |
| Jahrgang 2002 |
Nr. 73 |
ausgegeben am 6. Juni 2002 |
Gesetz
vom 18. April 2002
betreffend die Abänderung des Gesetzes über das internationale Privatrecht
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:
Das Gesetz vom 19. September 1996 über das internationale Privatrecht, LGBl. 1996 Nr. 194, wird wie folgt abgeändert:
2) Eine Rechtswahl zum Nachteil des Verbrauchers ist unbeachtlich, soweit es sich um zwingende Bestimmungen des in Abs. 1 genannten Rechts handelt. Ist dies das Recht eines Mitgliedstaats des EWR-Abkommens, so gehören hierzu insbesondere Bestimmungen, die Vorschriften zum Schutz der Verbraucher im Sinne von Anhang XIX zum EWR-Abkommen entsprechen.
3) Art. 9 Teilzeitnutzungsgesetz bleibt vorbehalten.
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Fernabsatzgesetz in Kraft.
gez. Hans-Adam
gez. Otmar Hasler
Fürstlicher Regierungschef