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Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2002 Nr. 73 ausgegeben am 6. Juni 2002
Gesetz
vom 18. April 2002
betreffend die Abänderung des Gesetzes über das internationale Privatrecht
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:
I.
Das Gesetz vom 19. September 1996 über das internationale Privatrecht, LGBl. 1996 Nr. 194, wird wie folgt abgeändert:
Art. 45 Abs. 2 und 3
2) Eine Rechtswahl zum Nachteil des Verbrauchers ist unbeachtlich, soweit es sich um zwingende Bestimmungen des in Abs. 1 genannten Rechts handelt. Ist dies das Recht eines Mitgliedstaats des EWR-Abkommens, so gehören hierzu insbesondere Bestimmungen, die Vorschriften zum Schutz der Verbraucher im Sinne von Anhang XIX zum EWR-Abkommen entsprechen.
3) Art. 9 Teilzeitnutzungsgesetz bleibt vorbehalten.
II.
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Fernabsatzgesetz in Kraft.
gez. Hans-Adam

gez. Otmar Hasler

Fürstlicher Regierungschef