617.0
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2002 Nr. 74 ausgegeben am 6. Juni 2002
Gesetz
vom 18. April 2002
über die Abänderung des
Subventionsgesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:
I.
Das Gesetz vom 3. Juli 1991 über die Ausrichtung von Landessubventionen (Subventionsgesetz), LGBl. 1991 Nr. 71, wird wie folgt abgeändert:
Anhang Pos. 17.4 und 17.5
17.4 Immatrikulierte Elektrofahrräder natürlicher Personen mit inländischem Wohnsitz: 50 %, maximal jedoch 2 000 Franken je Fahrzeug und Person.
17.5 Immatrikulierte Elektroscooter natürlicher Personen mit inländischem Wohnsitz: 50 %, maximal jedoch 2 000 Franken je Fahrzeug und Person.
II.
1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich Abs. 2 am Tage der Kundmachung in Kraft.
2) Es findet auch auf die Subventionierung von Elektrofahrrädern und Elektroscootern Anwendung, die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes in Liechtenstein immatrikuliert wurden und im Zeitpunkt der Antragsstellung weiterhin immatrikuliert sind.
gez. Hans-Adam

gez. Otmar Hasler

Fürstlicher Regierungschef