| 617.011 |
| Liechtensteinisches Landesgesetzblatt |
| Jahrgang 2002 |
Nr. 139 |
ausgegeben am 12. November 2002 |
Verordnung
vom 29. Oktober 2002
betreffend die Abänderung der Verordnung über die Gewährung von Subventionen für Elektrofahrräder und Elektroscooter
Aufgrund von Art. 20 des Gesetzes vom 3. Juli 1991 über die Aus-richtung von Landessubventionen (Subventionsgesetz), LGBl. 1991 Nr. 71, verordnet die Regierung:
Die Verordnung vom 18. Juni 2002 über die Gewährung von Subventionen für Elektrofahrräder und Elektroscooter, LGBl. 2002 Nr. 79, wird wie folgt abgeändert:
Titel
Verordnung über die Gewährung von Subventionen für Elektrofahrräder, Elektroscooter und Elektro-Leichtmotorfahrzeuge
Zuständigkeit
Über die Gewährung von Subventionen für Elektrofahrräder, Elektroscooter und Elektro-Leichtmotorfahrzeuge entscheidet die Motorfahrzeugkontrolle.
2) Dem Subventionsgesuch sind folgende Unterlagen beizulegen:
c) Fahrzeugausweis des zu subventionierenden Fahrzeuges (in Kopie).
Bei Veräusserung oder Zweckentfremdung eines subventionierten Fahrzeuges ist der Subventionsbeitrag wie folgt zurückzuerstatten:
Diese Verordnung tritt am Tage der Kundmachung in Kraft.
Fürstliche Regierung:
gez. Otmar Hasler
Fürstlicher Regierungschef