| 282.0 |
| Liechtensteinisches Landesgesetzblatt |
| Jahrgang 2002 |
Nr. 161 |
ausgegeben am 13. Dezember 2002 |
Gesetz
vom 23. Oktober 2002
betreffend die Abänderung des Gesetzes über das Konkursverfahren (Konkursordnung)
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 17. Juli 1973 über das Konkursverfahren (Konkursordnung), LGBl. 1973 Nr. 45/2, wird wie folgt abgeändert:
Informationspflicht
Über Beschlüsse des Landgerichtes, womit der Konkurs über einen Teilnehmer eines Systems im Sinne des Finalitätsgesetzes eröffnet wird, ist das Amt für Finanzdienstleistungen unverzüglich zu verständigen.
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Finalitätsgesetz in Kraft.
gez. Hans-Adam
gez. Otmar Hasler
Fürstlicher Regierungschef