| 311.0 |
| Liechtensteinisches Landesgesetzblatt |
| Jahrgang 2003 |
Nr. 157 |
ausgegeben am 10. Juli 2003 |
Gesetz
vom 14. Mai 2003
über die Abänderung des Strafgesetzbuches
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:
Abänderung bisherigen Rechts
Das Strafgesetzbuch vom 24. Juni 1987, LGBl. 1988 Nr. 37, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
2) Stellt eine Bestimmung auf den Begriff der Sache oder des Gutes ab, so findet sie entsprechende Anwendung auf Tiere.
Dieses Gesetz tritt am Tage der Kundmachung in Kraft.
gez. Hans-Adam
gez. Otmar Hasler
Fürstlicher Regierungschef