311.0
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2003 Nr. 157 ausgegeben am 10. Juli 2003
Gesetz
vom 14. Mai 2003
über die Abänderung des Strafgesetzbuches
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Strafgesetzbuch vom 24. Juni 1987, LGBl. 1988 Nr. 37, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
§ 74 Abs. 2
2) Stellt eine Bestimmung auf den Begriff der Sache oder des Gutes ab, so findet sie entsprechende Anwendung auf Tiere.
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage der Kundmachung in Kraft.
gez. Hans-Adam

gez. Otmar Hasler

Fürstlicher Regierungschef