| 281.0 |
| Liechtensteinisches Landesgesetzblatt |
| Jahrgang 2003 |
Nr. 158 |
ausgegeben am 10. Juli 2003 |
Gesetz
vom 14. Mai 2003
über die Abänderung der Exekutionsordnung
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 24. November 1971 über das Exekutions- und Rechtssicherungsverfahren (Exekutionsordnung), LGBl. 1972 Nr. 32/2, wird wie folgt abgeändert:
c) Tiere, die im häuslichen Bereich und nicht zu Vermögens- oder Erwerbszwecken gehalten werden;
Die bisherigen Bst. c bis m werden zu Bst. d bis n.
Dieses Gesetz tritt am Tage der Kundmachung in Kraft.
gez. Hans-Adam
gez. Otmar Hasler
Fürstlicher Regierungschef