2.2 Das präventivmedizinische Untersuchungsprogramm für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr erfolgt jeweils nach den Richtlinien des Landesphysikus und setzt sich zusammen wie folgt:
a) Neugeborene:
- Neugeborenen-Erstuntersuchung (U1);
- Neugeborenen-Basisuntersuchung (vom 5. bis 10. Tag) (U2);
- Neugeborenen;
b) in der 4. bis 6. Lebenswoche (U3);
c) im 4. bis 6. Lebensmonat (U4);
d) im 9. bis 12. Lebensmonat (U5);
e) im 21. bis 24. Lebensmonat (U6);
f) im 5. Lebensjahr (U7);
g) im 10. Lebensjahr (U8);
h) im 14. Lebensjahr (U9).