172.022
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2003 Nr. 216 ausgegeben am 11. November 2003
Gesetz
vom 18. September 2003
über die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Beschwerdekommissionsgesetz vom 25. Oktober 2000, LGBl. 2000 Nr. 248, wird wie folgt abgeändert:
Art. 4 Abs. 1 Bst. c
1) Die Beschwerdekommission ist zuständig für Beschwerden gegen Verfügungen und Entscheidungen im Bereich:
c) Telekommunikation und elektronische Signaturen:
1. des Amtes für Kommunikation in seiner Funktion als weisungsunabhängige Regulierungsbehörde aufgrund des Telekommunikationsgesetzes sowie der darauf gestützten Verordnungen;
2. des Amtes für Kommunikation in seiner Funktion als weisungsunabhängige Aufsichtsstelle aufgrund des Signaturgesetzes und der darauf gestützten Verordnungen;
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Signaturgesetz vom 18. September 2003 in Kraft.
gez. Hans-Adam

gez. Otmar Hasler

Fürstlicher Regierungschef