| 172.022 |
| Liechtensteinisches Landesgesetzblatt |
| Jahrgang 2003 |
Nr. 216 |
ausgegeben am 11. November 2003 |
Gesetz
vom 18. September 2003
über die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:
Abänderung bisherigen Rechts
Das Beschwerdekommissionsgesetz vom 25. Oktober 2000, LGBl. 2000 Nr. 248, wird wie folgt abgeändert:
1) Die Beschwerdekommission ist zuständig für Beschwerden gegen Verfügungen und Entscheidungen im Bereich:
c) Telekommunikation und elektronische Signaturen:
1. des Amtes für Kommunikation in seiner Funktion als weisungsunabhängige Regulierungsbehörde aufgrund des Telekommunikationsgesetzes sowie der darauf gestützten Verordnungen;
2. des Amtes für Kommunikation in seiner Funktion als weisungsunabhängige Aufsichtsstelle aufgrund des Signaturgesetzes und der darauf gestützten Verordnungen;
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Signaturgesetz vom 18. September 2003 in Kraft.
gez. Hans-Adam
gez. Otmar Hasler
Fürstlicher Regierungschef