| 691 |
| Liechtensteinisches Landesgesetzblatt |
| Jahrgang 2004 |
Nr. 40 |
ausgegeben am 20. Januar 2004 |
Gesetz
vom 27. November 2003
betreffend die Abänderung des Gesetzes über den Bezug von Salz in den Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 22. März 1995 über den Bezug von Salz in den Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes, LGBl. 1995 Nr. 98, wird wie folgt abgeändert:
2) Gegen eine Entscheidung der Landessteuerkommission kann binnen 14 Tagen ab Zustellung Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof erhoben werden, wenn die Streitsache einen einmaligen Steuerbetrag von mindestens 1 000 Franken oder einen sich wiederholenden Steuerbetrag von mindestens 200 Franken betrifft. Das Beschwerderecht steht dem Steuerpflichtigen und dem Amt für Zollwesen zu.
Dieses Gesetz tritt am Tage der Kundmachung in Kraft.
gez. Hans-Adam
gez. Otmar Hasler
Fürstlicher Regierungschef