0.107.1
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2004 Nr. 49 ausgegeben am 23. Januar 2004
Kundmachung
vom 11. November 2003
betreffend die Zurücknahme des Vorbehaltes zu Art. 10 Abs. 2 des Übereinkommens über die Rechte des Kindes
Das Fürstentum Liechtenstein nimmt mit Wirkung vom 10. Dezember 2003 den Vorbehalt zu Art. 10 Abs. 2 des Übereinkommens vom 20. November 1989 über die Rechte des Kindes, LGBl. 1996 Nr. 163, betreffend die persönliche Beziehung und den direkten Kontakt zwischen dem Kind und beiden Elternteilen zurück.
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 11. November 2003 die Zurücknahme dieses Vorbehaltes beschlossen.
Die Notifizierung der Zurücknahme des Vorbehaltes erfolgte am 10. Dezember 2003.

Fürstliche Regierung:

gez. Otmar Hasler

Fürstlicher Regierungschef