Änderung der Vereinbarung über die gemeinsame Beobachtung der Luftqualität der Kantone Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Glarus, St. Gallen, Thurgau, Zürich und des Fürstentums Liechtenstein vom 28. August 2000
Beschlossen in Vaduz am 10. November 2003
Inkrafttreten: 1. Januar 2004
1. Der Kanton Schaffhausen tritt der Vereinbarung vom 28. August 2000 ab dem 1. Januar 2004 bei.
2. Die Vereinbarung vom 28. August 2000 wird wie folgt geändert:
Ergänzung durch "Schaffhausen"
1) Die Finanzplanung beziffert die für die Erfüllung des Vereinbarungszweckes voraussichtlich anfallenden Gesamtkosten.
2) Mit dem Budget muss jeweils die Finanzplanung für vier Folgejahre vorliegen.
3) Der Kostenrahmen bis 2005 legt nach Massgabe des Anhangs die Obergrenze der Ausgaben fest.
Ersetzen des Teilsatzes "sowie der künftigen Finanzplanungen (Art. 15)" durch "sowie der Finanzplanung".
Art. 8 Abs. 4 Bst. b und Art. 11
Ersetzen des Begriffes "künftige Finanzplanungen" durch "Finanzplanung" (Art. 3).
Art. 8 Abs. 2 und 3 (ergänzt durch Schaffhausen)
2) In der Geschäftskommission haben die beteiligten Vertragsparteien insgesamt 16 Stimmen, die wie folgt aufgeteilt werden:
Appenzell-Innerrhoden 1
Appenzell-Ausserrhoden 1
Fürstentum Liechtenstein 1
Glarus 1
St. Gallen 3
Schaffhausen 1
Thurgau 2
Zürich 6
3) Die Geschäftskommission beschliesst mit einer Mehrheit von elf Stimmen.
6) Die Geschäftskommission kann für Entscheide über die Genehmigung von Projekten gemäss Abs. 4 Bst. c vorsehen, dass darüber in einem Ausschuss Beschluss gefasst wird, welcher der Genehmigung im Zirkularverfahren mit Einspruchrecht unterliegt. Sie bestellt den Ausschuss, dem auch Vertretungen Assoziierter angehören können.
2) Die nach Abzug der Einnahmen verbleibenden Kosten werden nach folgendem Schlüssel verteilt:
Appenzell-Innerrhoden 1,6 %
Appenzell-Ausserrhoden 3,8 %
Fürstentum Liechtenstein 4,7 %
Glarus 3,7 %
St. Gallen 19,5 %
Schaffhausen 4,0 %
Thurgau 12,9 %
Zürich 49,8 %
Aufgehoben
Schlussbestimmung zur Änderung vom 10. November 2003
Die Änderungen vom 10. November 2003 treten am 1. Januar 2004 in Kraft.
Kostenrahmen
Kostenrahmen für 2004/05
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Personalaufwand
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2,44 Mio. Franken
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Sachaufwand
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0,76 Mio. Franken
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total
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3,2 Mio. Franken
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