| 741.51 |
| Liechtensteinisches Landesgesetzblatt |
| Jahrgang 2004 |
Nr. 250 |
ausgegeben am 6. Dezember 2004 |
Verordnung
vom 30. November 2004
über die Abänderung der Verkehrszulassungsverordnung (VZV)
Aufgrund von Art. 99 Abs. 1 und 2 des Strassenverkehrsgesetzes vom 30. Juni 1978, LGBl. 1978 Nr. 18, in der Fassung des Gesetzes vom 25. Oktober 2000, LGBl. 2000 Nr. 252, verordnet die Regierung:
Abänderung bisherigen Rechts
Die Verkehrszulassungsverordnung (VZV) vom 1. August 1978, LGBl. 1978 Nr. 20, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Gewichtskontrollen
1) Die Landespolizei kann Motorfahrzeuge und Anhänger zum Wägen auf amtlich geprüfte Waagen umleiten.
2) Bei Gewichtsüberschreitungen, die nicht im Ordnungsbussenverfahren geahndet werden können, ist das Entladen auf das zulässige Gewicht anzuordnen und zu überwachen.
3) Die Regierung legt in einer Weisung fest, welche Werte bei der Messung der Gewichte wegen der Geräte- und Messunsicherheit abzuziehen sind.
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2005 in Kraft.
Fürstliche Regierung:
gez. Otmar Hasler
Fürstlicher Regierungschef