741.031
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2004 Nr. 252 ausgegeben am 6. Dezember 2004
Verordnung
vom 30. November 2004
über die Abänderung der Verordnung zum Ordnungsbussengesetz (Bussenliste)
Aufgrund von Art. 1 und 9 des Gesetzes vom 21. Juni 1995 über das vereinfachte Verfahren bei Übertretungen von Strassenverkehrsvorschriften (Ordnungsbussengesetz; OBG), LGBl. 1995 Nr. 179, verordnet die Regierung:
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Die Verordnung vom 13. August 1996 zum Ordnungsbussengesetz (Bussenliste), LGBl. 1996 Nr. 154, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Anhang 1
Ziff. 224, 225 und 226
224
Überschreiten des zulässigen Gewichts nach Abzug der von der Regierung festgelegten Geräte- und Messunsicherheit (Art. 8 Abs. 1 und Art. 28 Abs. 2 SVG, Art. 65 Abs. 1 und 3 VRV)
 
.1
um nicht mehr als 100 kg
100
.2
bei Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen mit einem Gesamtgewicht bzw. Gesamtzugsgewicht von nicht mehr als 3500 kg, um mehr als 100 kg, aber nicht mehr als 5 %
200
.3
bei Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen mit einem Gesamtgewicht bzw. Gesamtzugsgewicht von mehr als 3500 kg, um mehr als 100 kg, bis 5 %, aber nicht mehr als 1000 kg
250
225
Überschreiten der zulässigen Achslast nach Abzug der von der Regierung festgelegten Geräte- und Messunsicherheit (Art. 8 Abs. 5 und Art. 30 Abs. 2 SVG, Art. 65 Abs. 2 und 3 VRV)
 
.1
um nicht mehr als 100 kg
100
.2
bei Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg, um mehr als 100 kg, aber nicht mehr als 2 %
250
226
Aufgehoben
 
II.
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2005 in Kraft.

Fürstliche Regierung:

gez. Otmar Hasler

Fürstlicher Regierungschef