172.022
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2004 Nr. 264 ausgegeben am 14. Dezember 2004
Gesetz
vom 20. Oktober 2004
über die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Beschwerdekommissionsgesetz vom 25. Oktober 2000, LGBl. 2000 Nr. 248, wird wie folgt abgeändert:
Art. 4 Abs. 1 Bst. d
d) Wohnungswesen:
des Amtes für Wohnungswesen aufgrund des Gesetzes über Mietbeiträge für Familien sowie des Gesetzes zur Förderung des Wohnungsbaues und der darauf gestützten Verordnungen.
II.
Hängige Fälle
Beschwerden gegen Verfügungen und Entscheidungen des Amtes für Wohnungswesen aufgrund des Gesetzes zur Förderung des Wohnungsbaues werden von der Beschwerdekommission für Verwaltungsangelegenheiten beurteilt, sofern im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes noch keine rechtsmittelfähige Verfügung oder Entscheidung ergangen ist.
III.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2005 in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Otmar Hasler

Fürstlicher Regierungschef