| 172.022 |
| Liechtensteinisches Landesgesetzblatt |
| Jahrgang 2004 |
Nr. 264 |
ausgegeben am 14. Dezember 2004 |
Gesetz
vom 20. Oktober 2004
über die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:
Abänderung bisherigen Rechts
Das Beschwerdekommissionsgesetz vom 25. Oktober 2000, LGBl. 2000 Nr. 248, wird wie folgt abgeändert:
d) Wohnungswesen:
des Amtes für Wohnungswesen aufgrund des Gesetzes über Mietbeiträge für Familien sowie des Gesetzes zur Förderung des Wohnungsbaues und der darauf gestützten Verordnungen.
Beschwerden gegen Verfügungen und Entscheidungen des Amtes für Wohnungswesen aufgrund des Gesetzes zur Förderung des Wohnungsbaues werden von der Beschwerdekommission für Verwaltungsangelegenheiten beurteilt, sofern im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes noch keine rechtsmittelfähige Verfügung oder Entscheidung ergangen ist.
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2005 in Kraft.
In Stellvertretung des Landesfürsten:
gez. Alois
Erbprinz
gez. Otmar Hasler
Fürstlicher Regierungschef