| 172.022 |
| Liechtensteinisches Landesgesetzblatt |
| Jahrgang 2005 |
Nr. 4 |
ausgegeben am 21. Januar 2005 |
Gesetz
vom 25. November 2004
über die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:
Abänderung bisherigen Rechts
Das Beschwerdekommissionsgesetz vom 25. Oktober 2000, LGBl. 2000 Nr. 248, in der Fassung des Gesetzes vom 18. September 2003, LGBl. 2003 Nr. 216, wird wie folgt abgeändert:
1) Die Beschwerdekommission ist zuständig für Beschwerden gegen Verfügungen und Entscheidungen im Bereich:
e) Hochschulwesen:
1. der Beschwerdeinstanz einer Hochschule aufgrund des Gesetzes über das Hochschulwesen und der darauf gestützten Verordnungen;
2. des Hochschulrates der Hochschule Liechtenstein aufgrund des Gesetzes über die Hochschule Liechtenstein und der darauf gestützten Verordnungen.
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Gesetz vom 25. November 2004 über das Hochschulwesen in Kraft.
In Stellvertretung des Landesfürsten:
gez. Alois
Erbprinz
gez. Otmar Hasler
Fürstlicher Regierungschef