| 282.0 |
| Liechtensteinisches Landesgesetzblatt |
| Jahrgang 2005 |
Nr. 15 |
ausgegeben am 24. Januar 2005 |
Gesetz
vom 26. November 2004
über die Abänderung der Konkursordnung
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 17. Juli 1973 über das Konkursverfahren (Konkursordnung), LGBl. 1973 Nr. 45/2, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
7) Für die Sanierung und Liquidation von Banken oder Versicherungsunternehmen gelten die Bestimmungen des Banken- beziehungsweise Versicherungsaufsichtsgesetzes. Soweit dort nichts Besonderes bestimmt ist, finden die Bestimmungen dieses Gesetzes ergänzend Anwendung.
Informationspflicht
Über Beschlüsse des Landgerichtes, womit der Konkurs über einen Teilnehmer eines Systems im Sinne des Finalitätsgesetzes eröffnet wird, ist die Finanzmarktaufsicht (FMA) unverzüglich zu verständigen.
Aufgehoben
Dieses Gesetz findet erstmals auf Verfahren Anwendung, die nach seinem Inkrafttreten eröffnet werden.
Dieses Gesetz tritt am Tage der Kundmachung in Kraft.
In Stellvertretung des Landesfürsten:
gez. Alois
Erbprinz
gez. Otmar Hasler
Fürstlicher Regierungschef