312.0
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2005 Nr. 33 ausgegeben am 22. Februar 2005
Gesetz
vom 15. Dezember 2004
über die Abänderung der Strafprozessordnung
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Die Strafprozessordnung (StPO) vom 18. Oktober 1988, LGBl. 1988 Nr. 62, in der Fassung des Gesetzes vom 15. September 2004, LGBl. 2004 Nr. 236, wird wie folgt abgeändert:
§ 107 Abs. 1 Ziff. 4
1) Von der Verbindlichkeit zur Ablegung eines Zeugnisses sind befreit:
4. Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie, nichtärztliche Psychotherapeuten, Psychologen, Bewährungshelfer, Mediatoren nach dem Zivilrechts-Mediations-Gesetz sowie Mitarbeiter anerkannter Einrichtungen zur psychosozialen Beratung und Betreuung über das, was ihnen in dieser Eigenschaft bekannt geworden ist;
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Zivilrechts-Mediations-Gesetz vom 15. Dezember 2004 in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Otmar Hasler

Fürstlicher Regierungschef