215.229.1
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2005 Nr. 39 ausgegeben am 22. Februar 2005
Gesetz
vom 15. Dezember 2004
über die Abänderung des Versicherungsvertragsgesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 16. Mai 2001 über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz, VersVG), LGBl. 2001 Nr. 128, wird wie folgt abgeändert:
Art. 65 Abs. 1
1) Schliesst der Versicherungsnehmer einen Einzel-Lebensversicherungsvertrag ab, so kann er von diesem Vertrag, wenn dessen Laufzeit sechs Monate übersteigt, innerhalb von einem Monat seit Kenntnis des Vertragsabschlusses zurücktreten.
II.
Umsetzung von EWR-Rechtsvorschriften
Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2002/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2002 über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen an Verbraucher und zur Änderung der Richtlinie 90/619/EWG des Rates und der Richtlinien 97/7/EG und 98/27/EG (EWR-Rechtssammlung: Anh. IX - 30d.01).
III.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetz vom 15. Dezember 2004 in Kraft. Es ist auf Verträge, die vor diesem Zeitpunkt abgeschlossen wurden, nicht anzuwenden.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Otmar Hasler

Fürstlicher Regierungschef