| 215.229.1 |
| Liechtensteinisches Landesgesetzblatt |
| Jahrgang 2005
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Nr. 39
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ausgegeben am 22. Februar 2005
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Gesetz
vom 15. Dezember 2004
über die Abänderung des Versicherungsvertragsgesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 16. Mai 2001 über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz, VersVG), LGBl. 2001 Nr. 128, wird wie folgt abgeändert:
1) Schliesst der Versicherungsnehmer einen Einzel-Lebensversicherungsvertrag ab, so kann er von diesem Vertrag, wenn dessen Laufzeit sechs Monate übersteigt, innerhalb von einem Monat seit Kenntnis des Vertragsabschlusses zurücktreten.
Umsetzung von EWR-Rechtsvorschriften
Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2002/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2002 über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen an Verbraucher und zur Änderung der Richtlinie 90/619/EWG des Rates und der Richtlinien 97/7/EG und 98/27/EG (EWR-Rechtssammlung: Anh. IX - 30d.01).
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetz vom 15. Dezember 2004 in Kraft. Es ist auf Verträge, die vor diesem Zeitpunkt abgeschlossen wurden, nicht anzuwenden.
In Stellvertretung des Landesfürsten:
gez. Alois
Erbprinz
gez. Otmar Hasler
Fürstlicher Regierungschef