vom 12. Juli 2005
betreffend die Abänderung der Verordnung über den Dienstbetrieb und die Organisation der Landespolizei (PolDOV)
Aufgrund von Art. 14 und 39 des Gesetzes vom 21. Juni 1989 über die Landespolizei (Polizeigesetz), LGBl. 1989 Nr. 48, verordnet die Regierung:
Die Verordnung vom 22. August 2000 über den Dienstbetrieb und die Organisation der Landespolizei (PolDOV), LGBl. 2000 Nr. 195, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
In Art. 20 Abs. 1 Bst. b, Art. 22 Sachüberschrift und Einleitungssatz sowie Art. 76 Abs. 1 wird die Bezeichnung "Verkehrs- und Einsatzpolizei" durch die Bezeichnung "Sicherheits- und Verkehrspolizei" ersetzt.
Diese Verordnung tritt am Tage der Kundmachung in Kraft.