| 172.022 |
| Liechtensteinisches Landesgesetzblatt |
| Jahrgang 2005
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Nr. 151
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ausgegeben am 21. Juli 2005
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Gesetz
vom 19. Mai 2005
über die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:
Abänderung bisherigen Rechts
Das Beschwerdekommissionsgesetz vom 25. Oktober 2000, LGBl. 2000 Nr. 248, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Art. 4 Abs. 1 Bst. a Ziff. 3
1) Die Beschwerdekommission ist zuständig für Beschwerden gegen Entscheidungen und Verfügungen im Bereich:
a) Bauwesen:
3. der Vermessungskommission und des Ingenieur-Geometers aufgrund des Vermessungsgesetzes und der darauf gestützten Verordnung;
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Vermessungsgesetz in Kraft.
In Stellvertretung des Landesfürsten:
gez. Alois
Erbprinz
gez. Otmar Hasler
Fürstlicher Regierungschef