172.022
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2005 Nr. 151 ausgegeben am 21. Juli 2005
Gesetz
vom 19. Mai 2005
über die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Beschwerdekommissionsgesetz vom 25. Oktober 2000, LGBl. 2000 Nr. 248, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Art. 4 Abs. 1 Bst. a Ziff. 3
1) Die Beschwerdekommission ist zuständig für Beschwerden gegen Entscheidungen und Verfügungen im Bereich:
a) Bauwesen:
3. der Vermessungskommission und des Ingenieur-Geometers aufgrund des Vermessungsgesetzes und der darauf gestützten Verordnung;
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Vermessungsgesetz in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Otmar Hasler

Fürstlicher Regierungschef