811.12
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2005 Nr. 171 ausgegeben am 17. August 2005
Gesetz
vom 17. Juni 2005
über die Abänderung des Ärztegesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 22. Oktober 2003 über die Ärzte (Ärztegesetz), LGBl. 2003 Nr. 239, wird wie folgt abgeändert:
Art. 7 Abs. 1 Bst. i
1) Die Bewilligung zur eigenverantwortlichen Ausübung des ärztlichen Berufes ist an den Nachweis folgender Voraussetzungen gebunden:
i) Ausübung des ärztlichen Berufes während zwölf Monaten innerhalb der letzten zwei Jahre vor Gesuchstellung.
II.
Übergangsbestimmungen
Auf hängige Gesuche findet das bisherige Recht Anwendung.
III.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage der Kundmachung in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Otmar Hasler

Fürstlicher Regierungschef