| 841 |
| Liechtensteinisches Landesgesetzblatt |
| Jahrgang 2005
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Nr. 239
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ausgegeben am 15. Dezember 2005
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Gesetz
vom 19. Oktober 2005
betreffend die Abänderung des Gesetzes über Mietbeiträge für Familien
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 13. September 2000 über Mietbeiträge für Familien, LGBl. 2000 Nr. 202, wird wie folgt abgeändert:
1) Der Staat gewährt im Rahmen dieses Gesetzes Mietbeiträge für Familien im Hinblick auf die Finanzierung des Eigenbedarfes und den dauernden Wohnsitz in Liechtenstein.
Aufgehoben
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2006 in Kraft.
In Stellvertretung des Landesfürsten:
gez. Alois
Erbprinz
gez. Otmar Hasler
Fürstlicher Regierungschef